Verbesserungen fürs Ehrenamt und für Vereine
Die Bundesregierung hat den „Zukunftspakt Ehrenamt“ beschlossen – und der kann deutliche Verbesserungen auch für Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte bringen. So soll die steuerfreie Pauschale für Übungsleiter und Übungsleiterinnen von derzeit 3.000,- € jährlich auf 3.300,- € erhöht werden, die für ehrenamtliche Tätigkeiten von 840 Euro auf 960 Euro. Das sogenannte Haftungsprivileg, das Ehrenamtler/innen vor Haftungsansprüchen schützt, soll künftig bei Aufwandsentschädigungen bis 3.300 Euro jährlich gelten, bisher lag die Grenze bei 840 Euro. Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen soll auf 50.000,- € angehoben werden. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei Einnahmen bis 100.000 € soll gestrichen werden, was vor allem kleineren Vereinen helfen kann, Rücklagen zu schaffen. Gelten könnte das ab 2026, den neuen Regelungen muss allerdings noch der Bundestag zustimmen (Quelle: Landessportbund, „Wir im Sport“)
Teile des „Zukunftspakts Ehrenamt“ wurden schon vom Bundeskabinett beschlossen; besonders im Rahmen des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 2025. Nicht alle Bestandteile sind schon umgesetzt. Es sind noch weitere Schritte geplant, u.a. zur Vereinfachung des Vereins- und Datenschutzrechts und zur Verbesserung staatlicher Strukturen für Engagement.